Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Bildmaterial zur Vergabe von Nutzungsrechten für lizenzpflichtige Bilder.
1.1 Allgemeines
Alle Angebote, Lieferungen von Bildmaterial - also Übersendungen (körperlich) und digital - sowie die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
Eine Ablehnung meiner Lieferbedingungen erlangt nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller Gültigkeit.
Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen.
Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum (Land) der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt die Agentur schriftlich ihr Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist die Agentur von Schadensansprüchen Dritter freigestellt.
Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Agentur/Urheber. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt.
Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht. Digital übermitteltes Material muss in den gleichen Zeiträumen gelöscht werden.
Für meine Dienstleistungen (Recherche, Versandkosten etc. ) berechnen ich Gebühren, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Mit der Bezahlung dieser Gebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
1.2 Honorare
Jede Nutzung meines Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden. Der Besteller haftet der Bildagentur gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von der Agentur an einen Dritten gesandt werden.
Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die mir anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der Agentur berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist die Agentur berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.
Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die Nutzungsrechte gelten als nicht übertragen, wenn ein fälliges Honorar nicht bezahlt wird.
Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die Bildagentur über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Preisaufschlag.
Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die Agentur berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.
Zur Entscheidung über den Erwerb von Nutzungsrechten übersandtes Bildmaterial (Auswahlsendung) wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren längstens innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder der Agentur gegenüber eine Nutzungsabsicht bekundet hat, wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren längstens 90 Tage nach Erhalt zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden.
Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer, Bildnummer und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
1.3 Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
In unserer Onlinedatenbank finden Sie nur Bilder, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Jede Nutzung ist honorarpflichtig. Die Preise für Copyright- und Nutzungsrechte orientieren sich nach Art und Umfang (Auflage/Abbildungsgröße/Nutzungszeitraum/Medium/Verbreitungsgebiet) der geplanten Nutzung. Wenn Ihnen die Mediadaten vorliegen, mache ich Ihnen gerne ein Angebot.
Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte, sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos werden von der Agentur nur zur vertragsmäßigen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort zurückzugeben oder vom Datenträger zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet, es sei denn es wurde eine schriftliche Genehmigung von Uli Lampen erteilt. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Das Duplizieren und Digitalisieren meiner Bilder für eigene Archivzwecke ist nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen meiner schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, mir Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert und digitalisiert hat oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehme ich keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
Soweit bei der Publizierung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person oder anderer Rechte Dritter verletzt werden können, obliegt es dem Besteller, die Zustimmung des Abgebildeten oder Rechteinhabers einzuholen. Der Besteller hat die Agentur im Falle einer Missachtung dieser Sorgfaltspflicht von etwaigen späteren Schadensersatzansprüchen freizustellen.
Ich behalte mir die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkenne Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an die Bildagentur durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.
1.4 Urheberrecht/ Belegexemplar
Ich verlange unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind mir gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
1.5 Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz
Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe meines Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Archivierung wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.
Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
1.6 Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen zahlbar. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Stuttgart. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
1.7 Trennbarkeit
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags in irgendeiner Weise als ungültig, rechtswidrig oder nicht anwendbar befunden werden, ist die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht betroffen. Diese Regelungen können nur insoweit abgeändert werden, als dies für ihre Anwendbarkeit erforderlich ist.